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   SG Braunschweig, 23.11.2010 - S 6 KR 275/08   

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https://dejure.org/2010,37120
SG Braunschweig, 23.11.2010 - S 6 KR 275/08 (https://dejure.org/2010,37120)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 23.11.2010 - S 6 KR 275/08 (https://dejure.org/2010,37120)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 23. November 2010 - S 6 KR 275/08 (https://dejure.org/2010,37120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Miete einer CPM-Schultergelenkbewegungsschiene - keine vorherige Genehmigung durch Krankenkasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 4 SGB V; § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 126 SGB V; § 127 SGB V; § 30 Abs. 8 BMV-Ä; § 16 Abs. 8 EKV-Ä
    Pflicht eines gesetzlich Krankenversicherten zur Einholung einer Genehmigung der Krankenkasse vor Inanspruchnahme eines vertragsärtzlich verordneten Hilfsmittels i.R.e. postoperativen Behandlung; Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine vermeintlich medizinisch nicht ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Mietkosten für eine CPM-Schultergelenkbewegungsschiene - Keine vorherige Genehmigung durch Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines gesetzlich Krankenversicherten zur Einholung einer Genehmigung der Krankenkasse vor Inanspruchnahme eines vertragsärtzlich verordneten Hilfsmittels i.R.e. postoperativen Behandlung; Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine vermeintlich medizinisch nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus SG Braunschweig, 23.11.2010 - S 6 KR 275/08
    Das bedeutet, dass ein Hilfsmittel nur dann auf Krankenkassenkosten gewährt werden kann, wenn es ein Vertragsarzt auf dem hierfür vorgesehen Formblatt ("Kassenrezept") verordnet hat (BSGE 73, 271, 211 = SozR3 - 2500 § 13 Nr. 4).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Braunschweig, 23.11.2010 - S 6 KR 275/08
    Das Risiko der Überschreitung von Leistungsbeschränkungen trägt im Rahmen der Sachleistungsgewährung aber nicht er, sondern der Leistungserbringer, der dafür in Regress genommen werden kann (BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R -, BSGE 86, 66 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2003 - L 4 B 44/03

    Beschwerde ; Gewährung von Versorgung ; Absenden ; Entscheidung nach billigem

    Auszug aus SG Braunschweig, 23.11.2010 - S 6 KR 275/08
    Er gibt somit mit Wirkung für und gegen diese eine Willenserklärung ab (BSG, 17. April 1996 aaO, vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 8. Dezember 2003 - L 4 B 44/03 KR -, Breithaupt 2004, Seite 98 Leitsatz 1).
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